Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bilden die Grundlage für alle Verträge von Familie Werner, zur Vermietung des Ferienhauses Hus-up-Eck, im touristischen Bereich über Internet-Buchungsportale (nachfolgend: „Buchungsportal“) an Gäste.
1.2 Diese AGB gelten abschließend für das Verhältnis zwischen Vermieter und Gast. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende AGB keine Anwendung.
2. Buchung
2.1 ‚Buchung‘ ist das vom Vermieter eingestellte Angebot über touristische Dienstleistungen auf dem Buchungsportal. Der Vertrag über die vom Gast ausgewählten touristischen Dienstleistungen besteht ausschließlich zwischen dem im Angebot bezeichneten Vermieter und dem Gast. Die Kurverwaltung Juist oder ihre Partner als Anbieter der Buchungsportale sind in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt und treten ausschließlich als Vermittler auf.
2.2 Die Angebote des Vermieters auf dem Buchungsportal stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote nach § 145 BGB dar. Mit dem Absenden der Buchungsanfrage gibt der Nutzer ein rechtlich verbindliches Angebot ab, die touristische Dienstleistung von dem Vermieter zu buchen. Der Vermieter wird auf dem Buchungsportal Juist im Zusammenhang mit seinem Angebot deutlich ausgewiesen und wird vor Abschluss des Bestellvorgangs auch noch einmal ausdrücklich genannt.
2.3 Durch die Übersendung der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande. Die Buchungsbestätigung wird dem Kunden im Namen des Vermieters vom Buchungssystem der KV Juist übermittelt. In der Buchungsbestätigung sind noch einmal alle Details zu dem geschlossenen Vertrag genannt.
2.4 Eingabefehler kann der Gast im Zweifel durch das Rückwärtsnavigieren in seinem Browser oder den Abbruch des Bestellvorgangs und Neueingabe der Daten korrigieren.
2.5 Diese AGB gelten jeweils zusätzlich zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen für Buchungen auf dem Buchungsportal Juist. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung (soweit vorgesehen) sowie andere Buchungsbedingungen geregelt sein. Bitte achten Sie daher auf die Hyperlinks im Angebot des Vermieters, die auf die entsprechenden Vermietungsbedingungen verweisen. Im Einzelfall sollten Sie mit dem Vermieter wegen dessen anwendbaren Vermietungsbedingungen vor Buchungsabschluss Rücksprache halten.
3. Mietpreis
Auf Anforderung des Vermieters ist eine Anzahlung in Höhe von maximal 20% des Mietpreises umgehend nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Der vollständige Mietpreis ist 14 Tage vor der Anreise nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis umgehend zu übrweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
4. Leistungen
Die Leistungsverpflichtung des Vermieters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Buchungsportal. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sind für den Vermieter unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen gemacht wurden.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Vermieter ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Vermieter dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
6. Rücktritt durch den Gast
Der Gast kann jederzeit vor Mietbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per Email zu erklären. Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder nimmt er die Unterkunft nicht in Anspruch, wird der Vermieter Ersatz für seine Aufwendungen und Vorkehrungen verlangen. Für den Fall, dass das Objekt nach dem Rücktritt nicht anderweitig vermietet werden kann, ist der Mieter dem Vermieter den kompletten Mietzins schuldig. Der Mieter wird im Mietvertrag darauf hingewiesen, vorsorglich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
7. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann nach Antritt den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Gast sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den Mietpreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
8. Beschränkung der Haftung des Vermieters
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
9. Gewährleistung, Kündigung durch den Gast, Anzeigepflicht
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen (Minderung). Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Wird eine Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Gast die Leistung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird. Der Gast schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Gast kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat.
10. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise Miete gegenüber der Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gast kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermieters gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgebend.
Stand: September 2015